Alternative Energiequellen nicht von vornherein ausschliessen
Das Energiegesetz des Bundes hält sich an die vom Stimmvolk angenommene «Energiestrategie 2050» und verpflichtet die Kantone, für Wasser- und Windkraft geeignete Gebiete im Richtplan festzulegen. Die FDP-Fraktion stimmt der vorliegenden Richtplanänderung des Regierungsrates zu. Ob dann tatsächlich Windkraftanlagen gebaut werden, entscheiden die Stimmberechtigten später vor Ort anhand konkreter Bauprojekte. Eine Ablehnung der Richtplanänderung wäre gleichbedeutend mit einem Technologieverbot.
Am Donnerstag, 14. Mai, 17 bis 18 Uhr, steht bereits der 10. digitale Stammtisch der FDP TG auf dem Programm. Diesmal laden Thomas Niederberger, Stadtpräsident Kreuzlingen und Alexander Salzmann, Gemeinderat Kreuzlingen, zur virtuellen Diskussionsrunde ein. Fokusthema ist Corona-Erfahrungen an der Grenze!
Alle sind herzlich zum Mitdiskutieren und Mithörden eingeladen. Zur Anmeldung
Die digitalen Stammtischgespräche der FDP.Die Liberalen kommen sehr gut an. Schon an den ersten Auflagen ist eifrig diskutiert worden. Die virtuellen Diskussionsrunden werden in den nächsten Tagen fortgesetzt.
Wir alle sind aufgerufen, unseren Beitrag in der Corona-Krise zu leisten. Dazu dienen die Vorgaben des Bundes und alle Anstrengungen, gesund zu bleiben. Forderungen nach kompletten Lock-Downs oder gar einem bedingungslosen Grundeinkommen für die nächsten Monate sind verfehlt und unsolidarisch.
28. April: Die FDP arbeitet auch in dieser herausforderungsreichen Zeit an Lösungen und nicht mit blossen Schlagworten. Ohne grosses Aufheben zu machen, haben unsere FDP-Persönlichkeiten in der Corona-Krise in den letzten Wochen wichtige Entscheidungen getroffen und Weichenstellungen vorgenommen. Dies immer unter dem Titel: Die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität.
Unser Regierungsrat Walter Schönholzer und Daniel Wessner, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau, haben in enger Zusammenarbeit mit Verbänden und Gewerkschaften bestmögliche Lösungen vorangetrieben. Das jüngste Beispiel: Für den 1. Mai ist im Kanton Thurgau eine äusserst gewerbefreundliche Regelung festgelegt worden. Nach dieser dürfen Thurgauer Dienstleister, die am 27. April den Betrieb wiedereröffnen können, ihr Geschäft am 1. Mai offenhalten. Sie bekommen für dieses Jahr vom Departement für Inneres und Volkswirtschaft (Amt für Wirtschaft und Arbeit) pauschal eine Ausnahmebewilligung, um am «Tag der Arbeit» zu arbeiten. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Mehr Informationen: www.awa.tg.ch.
26. März: Überbrückungskredite für KMU Seit Donnerstag, 26. März, 08.00 Uhr, können Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beantragt werden. Betroffene Unternehmen können Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10% ihres Jahresumsatzes bis max. 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen. Bis zu 500'000 Franken werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz ist auf null Prozent festgelegt. Kreditgesuche können auf covid19.easygov.swiss eingereicht werden. Für Überbrückungskredite, die den Betrag von 500'000 Franken übersteigen, gelten andere Regeln. Zudem ermöglicht der Bundesrat der Postfinance, vorübergehend ihren bestehenden Firmenkunden unbürokratischen Zugang zu Krediten bis 500'000 Franken zur Verfügung zustellen.
24. März 2020: Aufruf der Wirtschaftsverbände - Kollaps vermeiden
Bereits sind aufgrund der Lageentwicklung in den Unternehmen zahlreiche Kündigungen ausgesprochen worden. Die Wirtschaftsverbände IHK und TGV appellieren desahalb an ihre Mitglieder, das instrument der Kurzarbeit anzuwenden und auf Kündigung möglichst zu verzichten. Ebenfalls rufen die beiden Verbände dazu auf, die angeordneten Schutzmassnahmen des BAG im Unternehmen konsequent durchzusetzen.
Zusätzliche Informationen spezifisch für den Kanton Thurgau: www.awa.tg.ch
17. März 2020: Die FDP.Die Liberalen Thurgau trägt die Entscheide des Bundesrates und des Regierungsrates des Kantons Thurgau rund um das Corona-Virus mit. Die ungewöhnliche Situation erfordert Eigenverantwortung, Selbstdisziplin und gesellschaftliche Solidarität. Der Bund hat bezüglich finanzieller Soforthilfe den mit Abstand grössten Hebel und kann auf Notrechtparagrafen zurückgreifen. Die FDP TG erwartet deshalb insbesondere auch für Selbständigerwerbende rasche und unbürokratische Hilfe.
Das Corona-Virus hat für die Gesellschaft, für die Wirtschaft wie auch für nicht gewinnorientierte Veranstalter weitreichende Folgen. Mit schnelleren Abläufen und einfacheren Bewilligungsverfahren möchte die FDP bei einer länger anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche Impulse auslösen. Ebenso erwarten die FDP-Kantonsrätinnen und -Kantonsräte vom Regierungsrat Vorschläge, wie die Folgen von kurzfristigen Absagen für nicht gewinnorientierte Vereine und Institutionen gemildert werden könnten.
Mit dem Archivgesetz sollen die Rechtsgrundlagen für Aktenführung und Archivierung bei Kanton und Gemeinden den Erfordernissen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Die FDP begrüsst den vorliegenden Gesetzesentwurf und hält die Vorlage für wegweisend und zukunftsgerichtet.
Mobbing darf keinen Platz in der Gesellschaft haben. Die FDP-Fraktion ist einverstanden mit dem pragmatischen Vorgehen der Regierung, sieht aber auch Handlungsbedarf. Die Koordination der Fachstellen muss tiefer greifen, und die Angebote müssen sichtbarer werden. Dazu braucht es einen klaren Auftrag für die Mobbingprävention. Die FDP-Kantonsrätinnen und FDP-Kantonsräte danken der Regierung für die umfassende Beantwortung der Leistungsmotion «Nulltoleranz bei Mobbing an Thurgauer Schulen».
Mit den 127 Millionen aus dem Erlös der TKB-Partizipationsscheine will die FDP.Die Liberalen Thurgau die Standortattraktivität des Thurgaus verbessern, Leuchttürme schaffen und nachhaltig in den Bildungs- und Innovationsbereich investieren. Sie fordert von der Regierung konkrete und mutige Vorschläge.
Die Fraktion der FDP Thurgau begrüsst Massnahmen zur lokalen Stärkung der Biodiversität und zur Verhinderung des Insektensterbens. Gleichzeitig findet sie ein kantonales Sonderzüglein beim Verkauf und der Freisetzung von Pflanzen nicht zielführend. Passender sind nationale Regulierungen, da der Pflanzenmarkt nicht an Kantonsgrenzen Halt macht.